Das Angebot von Hundetraining EinzigArtigHund umfasst Einzeltraining sowie Gruppenkurse für Hund und Halter.
Die Trainingsstunden beinhalten sowohl die Vermittlung theoretischer Kenntnisse, als auch praktische Übungen.
Die zu erreichenden Ausbildungsziele richten sich nach den Möglichkeiten des Hundes, seiner Rasse, seines Alters, seiner körperlichen Voraussetzungen sowie nach den Bedürfnissen des Kunden.
Hundetraining EinzigArtigHund übernimmt keine Garantie für das Erreichen der Trainingsziele. Der Erfolg hängt im Wesentlichen von der aktiven Mitarbeit des Hundehalters und der konsequenten und richtigen Umsetzung der vermittelten Methoden und Übungen auch außerhalb des Unterrichtes ab.
Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder per Anmeldeformular erfolgen und ist verbindlich.
Mit der Anmeldung bei Hundetraining EinzigArtigHund erklärt der Kunde die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Die Teilnehmerzahl ist bei allen Gruppenkursen begrenzt. Die Verteilung der Plätze erfolgt nach Eingangsreihenfolge der Anmeldungen. Eine Anmeldung stellt keine Teilnahmeberechtigung dar.
Hundetraining EinzigArtigHund behält sich das Recht vor, Einzeltrainings und Gruppenkurse abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits bezahlte Stunden anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen EinzigArtigHund bestehen nicht.
Zahlungsbedingungen
Anfallende Gebühren sind im Voraus, spätestens jedoch zu Beginn der ersten Trainingsstunde zu entrichten.
Die Zahlung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, in bar vor Ort oder vorab per Überweisung (Bankverbindung auf Anmeldeformular).
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. §19USTG wird keine Umsatzsteuer erhoben und entsprechend auch nicht auf der Quittung ausgewiesen.
Sofern die Höhe der Fahrtkosten nicht im Voraus zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde, werden 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet ab 10 km Überschreitung vom Unternehmenssitz EinzigArtigHund.
Sechserkarten für Trainingsstunden (Einzeltrainings), sind im Laufe der Vertragslaufzeit von 3 Monaten ab Beginn des Anmeldedatums in Anspruch zu nehmen, für Zehnerkarten gilt eine Vertragslaufzeit von 5 Monaten ab Beginn des Anmeldedatums. Sollten Sechser-/Zehnerkarten nicht innerhalb der Vertragslaufzeit absolviert werden, verfallen diese. Eine Rückerstattung oder Übertragung ist nicht möglich
Rücktritt
Bei begründetem Rücktritt des Kunden bis 24 Std. vor Trainingsbeginn eines Einzeltrainings wird der bereits gezahlte Betrag zurückerstattet oder auf den neu vereinbarten Termin angerechnet. Gruppenkurse sind von dieser Regelung ausgenommen, die Trainingsstunde verfällt in diesem Fall ohne Rückerstattung, Nachholung oder Minderung der Kursgebühr.
Bei einem Rücktritt von der Trainingsstunde (Einzeltrainings) außerhalb dieser Frist, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch des Trainings durch den Teilnehmer, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung oder Erlassung des Trainingspreises.
Teilnahmevoraussetzungen
Es dürfen ausschließlich gesunde Hunde am Training teilnehmen. Der Teilnehmer versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und dem Befall von Parasiten ist. Der Trainer ist berechtigt, erkrankte Hunde vom Unterricht auszuschließen.
Jeder teilnehmende Hund muss einen vollen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz haben. Der Impfpass ist auf Verlangen vorzulegen.
Jeder teilnehmende Hund bzw. Halter muss ausreichend haftpflichtversichert sein. Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist auf Verlangen vorzulegen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Trainer vor Beginn des Trainings über Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder übermäßige Ängstlichkeit zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet den Trainer vor Beginn des Trainings über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren. Eine Teilnahme am Gruppenkurs ist während der Läufigkeit ausgeschlossen. Eine Erstattung oder Minderung der Kursgebühr ist nicht möglich.
Chronische oder akute Erkrankungen/Verletzungen, die den Hund im Training einschränken, sind dem Trainer zu Beginn des Trainings mitzuteilen.
Ablauf der Trainingsstunden
Einzeltrainings haben eine Dauer von 50 Minuten. Bei Überschreitung der Trainingszeit werden pro angefangene 10 Minuten 10 € zusätzlich berechnet.
Gruppenkurse haben eine Dauer von 60 Minuten.
Wenn der Hund im Training die gewünschte Leistung nicht erbringen kann (u.a. aus gesundheitlichen Gründen, psychische Gründe, hohen Stressanzeichen), so wird die Trainingsstunde entsprechend gekürzt oder abgebrochen. Eine Teilerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Auf Verspätungen von Kunden kann keine Rücksicht genommen werden. Sie berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung bzw. zur Verlängerung des Trainings.
Versäumte Trainingsstunden werden in Rechnung gestellt bzw. nicht zurückerstattet.
Es besteht generell kein Anrecht auf das Nachholen versäumter Trainingsstunden.
Vom Hundetraining EinzigArtigHund abgesagte Trainingsstunden werden nachgeholt oder die Gebühr für die jeweilige Stunde anteilig zurückerstattet.
Das Training findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt.
Ortswechsel behält sich Hundetraining EinzigArtigHund ausdrücklich vor.
Grundsätzlich wird darum gebeten, sich im Verhinderungsfall bis spätestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn abzumelden.
Haftung
Hundetraining EinzigArtigHund übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und/oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen, sowie für Schäden und Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Der Kunde trägt während der vertraglich vereinbarten Kurse und Dienstleistungen die alleinige Haftung für das Verhalten seines Tieres
Die Teilnehmer kommen für die von sich oder ihrem Hund angerichteten Schäden auf.
Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer vom Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.
Soweit der Kunde durch die Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lassen, übernimmt der Kunde allein die Verantwortung und Haftung für seinen Hund.
Bei Schäden Dritter stellt der Kunde Hundetraining EinzigArtigHund sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wegen Schadensansprüchen jeglicher Art, insbesondere aus Tierhalterhaftung, § 834 BGB im Innenverhältnis frei.
Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand ist Siegburg